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Anwaltsgebühren

Inhaltsübersicht:

  1. Abrechnung nach Gebührentabelle
  2. Erstberatung
  3. Weitere Gebühren
  4. Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?
  5. Sie können die Anwaltskosten nicht aufbringen?

Abrechnung nach Gebührentabelle

Die Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bei Vertretung vor Gericht und in anderen Zusammenhängen ist durch den Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt worden.

Der Rechtsanwalt muss nicht teuer sein

In den meisten Fällen kommen Mandanten zum Rechtsanwalt, weil sie keine andere Wahl haben. Wenn man dann auch noch im Unklaren darüber ist, welche finanziellen Belastungen durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe auf einen zukommen können, ist dies nicht gerade hilfreich, die bestehende Schwellenangst abzubauen. Wir sind stets bemüht, unseren Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Deshalb klären wir Sie gerne jederzeit über die voraussichtlich in ihrem Fall anfallenden Kosten auf.

Erstberatung

Eine Besonderheit gibt es für die Erstberatung. Soweit es nur bei einem ersten Gespräch mit dem Rechtsanwalt bleibt, egal wie lange dieses Gespräch dauert, darf der Rechtsanwalt gegenüber sog. Verbrauchern maximal 190,00 € (zzgl. MwSt.) in Rechnung stellen (§ 34 Abs. 1, S. 3, HS 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG), sofern keine Gebührenvereinbarung getroffen worden ist.

Zu dieser Gebühr können zusätzliche Kosten für Kopien und Porto hinzukommen. Als Erstberatung gilt auch eine telefonische Anfrage, um die Erfolgsaussichten eines bevorstehenden oder beabsichtigten Rechtsstreites zu erfragen. Wenn ein weiteres Gespräch oder Telefonat erforderlich ist, erhöht sich die Gebühr auf 250,00 € (zzgl. MwSt.). Sobald allerdings der Rechtsanwalt nach außen erkennbar tätig wird, wie durch das Versenden eines Schreibens an die Gegenseite oder Dritte, fallen Gebühren nach der Gebührentabelle an.

Weitere Gebühren

In den übrigen Fällen sind die Gebühren nach den Gebührentatbeständen des RVG abzurechnen. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig. Je höher der Streitwert, desto höher sind auch die Anwaltsgebühren. Eine Angabe fester Kostengrößen ist im Rahmen dieser Website wegen des von Fall zu Fall unterschiedlichen Umfangs der Tätigkeit nicht möglich. Wir klären Sie jedoch gerne jederzeit über die voraussichtlich in ihrem konkreten Fall anfallenden Kosten auf.

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung. Die Deckungsschutzanfrage erledigen selbstverständlich wir für Sie.

Sie können die Anwaltskosten nicht aufbringen?

Bei Rechtssuchenden, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten eines Rechtsanwalts zu tragen, besteht die Möglichkeit, für die außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe und im Prozessfall Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Entsprechende Formulare und Hinweise finden Sie im Bereich „Downloads“.